take-e-way GmbH - Handelsrücknahme

Ihre Plattform zur sicheren Rücknahme von Elektrogeräten.

Nutzungsbedingungen für die Nutzung von „TAKE-E-BACK“

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des von der take-e-way GmbH, Schlossstr. 8d-e, 22041 Hamburg (nachfolgend „Betreiber“) unter der Internetadresse www.take-e-back.de bereitgestellten Online-Portals (nachfolgend „TAKE-E-BACK“) einschließlich der darin enthaltenen Anwendungssoftware durch einen Nutzer. Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Nutzers wird hiermit widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Nutzer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.3 Verbraucher im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.4 Unternehmer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.5 Rücknahmestellen im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind die jeweils von den im öffentlichen Verzeichnis der zuständigen Behörde Stiftung EAR registrierten Unternehmen oder deren von beauftragten Dritten eingerichteten Standorte, die Elektro- und Elektronik-Altgeräte zurücknehmen.. Rücknahmestellen können insbesondere Entsorgungsfachbetriebe, Händler, Behindertenwerkstätten oder sonstige Institutionen sein.

1.6 Entsorger im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind die jeweils im öffentlichen Verzeichnis der zuständigen Behörde Stiftung EAR registrierten Unternehmen, die gewerbsmäßig Elektro- und Elektronik-Altgeräte entsorgen.

1.7 Sammelstellen im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind die von den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern eingerichteten Stellen zur Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (z. B. Recyclinghöfe oder Bauhöfe).

1.8 Kunden im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind Verbraucher oder Unternehmer, die Rücknahme- oder Sammelstellen finden und Elektro- oder Elektronik-Altgeräte abgeben möchten.

2. Leistungen des Betreibers

2.1 Der Betreiber stellt mit TAKE-E-BACK ein Online-Portal zur Verfügung, über welches Rücknahmestellen und Entsorger mittels der vom Betreiber zur Verfügung gestellten Anwendungssoftware Informationen zur Rücknahme bzw. Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräte einstellen und über welches Kunden Informationen über Rücknahmestellen zur Rückgabe von Elektro- oder Elektronik-Altgeräten abrufen können. Nähere Informationen zum Leistungsinhalt sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Betreibers zu entnehmen.

2.2 TAKE-E-BACK dient lediglich der Informationsgewinnung sowie der Auswahl potenzieller Vertragspartner zwischen den Nutzern. Der tatsächliche Vertragsschluss erfolgt durch individuelle Kommunikation zwischen den Nutzern außerhalb von TAKE-E-BACK. Der Betreiber wird selbst nicht Vertragspartner der zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge. Auch die Erfüllung der zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Nutzern. Der Betreiber übernimmt ferner keine Gewähr dafür, dass es zwischen den Nutzern tatsächlich zum Vertragsschluss kommt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass das Gesetz nur unter bestimmten Voraussetzungen eine kostenlose Rückgabemöglichkeit für Elektro- oder Elektronik-Altgeräte vorsieht. Der Betreiber prüft nicht, ob diese Voraussetzungen im konkreten Einzelfall tatsächlich vorliegen und daher eine entsprechende Rückgabemöglichkeit besteht.

2.3 Zur Nutzung von TAKE-E-BACK ermöglicht der Betreiber dem Nutzer den kostenlosen Zugang zu seiner Website und stellt ihm eine geeignete Software kostenlos zur Verfügung, die auf dem Server des Betreibers verbleibt. Der Funktionsumfang und die technischen Spezifikationen der Software werden in der Leistungsbeschreibung auf der Website des Betreibers näher beschrieben. Vom Betreiber nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Nutzers und dem Server des Betreibers.

2.4 TAKE-E-BACK wird unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann deshalb dem Nutzer vom Betreiber nicht gewährleistet werden. Der Betreiber bemüht sich jedoch, den Dienst möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Betreibers stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung des Dienstes führen. Der Betreiber wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen.

2.5 Die Software wird in unregelmäßigen Abständen vom Betreiber aktualisiert. Der Nutzer erhält dementsprechend nur ein Nutzungsrecht an der Software in der jeweils aktuellen Fassung. Der Nutzer hat dagegen keinen Anspruch auf Herbeiführung eines bestimmten Zustandes der Software.

3. Leistungsänderungen

3.1 Der Betreiber behält sich vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Nutzer nicht zumutbar.

3.2 Der Betreiber behält sich darüber hinaus vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,

  • soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
  • soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
  • soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist; oder
  • wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Nutzer ist.

3.3 Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Funktionen von TAKE-E-BACK stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.

4. Nutzungsberechtigung

4.1 Nutzungsberechtigt sind geschäftsfähige natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften.

4.2 Der Nutzer bestätigt mit der Abgabe seiner Einverständniserklärung zu diesen Nutzungsbedingungen, dass er bei Abschluss des Nutzungsvertrages die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt.

4.3 Pro Nutzer kann nur ein Nutzerkonto eingerichtet werden, welches nur vom Nutzer persönlich genutzt werden darf. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften darf das Nutzerkonto nur von vertretungsberechtigten natürlichen Personen genutzt werden, die namentlich genannt werden müssen.

5. Registrierung, Vertragsschluss

5.1 Kunden können TAKE-E-BACK ohne Registrierung nutzen. In diesem Fall kommt mit dem lesenden Zugriff des Nutzers auf TAKE-E-BACK ein Nutzungsvertrag zwischen dem Betreiber und dem Nutzer über die Nutzung von TAKE-E-BACK unter Geltung dieser Nutzungsbedingungen zustande.

5.2 Rücknahmestellen und Entsorger müssen sich zur Nutzung von TAKE-E-BACK registrieren. In diesem Fall gilt für den Vertragsschluss Folgendes:

5.2.1 Der Nutzer kann per Telefon, Fax, E-Mail, Brief oder über das auf der Website des Betreibers vorgehaltene Formular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Betreiber richten. Der Betreiber lässt dem Nutzer auf dessen Anfrage hin per E-Mail, Fax oder Post, ein Vertragsformular zukommen, bei dem der Nutzer seine Stammdaten eintragen kann. Hierin liegt das Angebot des Betreibers auf Abschluss eines Nutzungsvertrages. Dieses Angebot kann der Nutzer innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Zugang des Angebots dadurch annehmen, dass er dem Betreiber das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Vertragsformular per Fax, E-Mail oder Post zurücksendet. Nimmt der Nutzer das Angebot des Betreibers innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Betreiber nicht mehr an sein Angebot gebunden.

5.2.2 Nach dem Vertragsschluss legt der Betreiber ein Nutzerkonto für den Nutzer an, über welches der Nutzer sich unter Eingabe seiner vom Betreiber übermittelten Zugangsdaten in seinen Nutzerbereich für TAKE-E-BACK einloggen kann. Mit Freischaltung des Nutzerkontos durch den Betreiber gilt der Nutzer als registriert.

6. Pflichten des Nutzers, Verantwortlichkeit für Inhalte

6.1 Jeder Nutzer ist für den Inhalt der Informationen, die er auf TAKE-E-BACK einstellt, allein verantwortlich, insbesondere für deren Wahrheitsgehalt und rechtliche Unbedenklichkeit. Der Nutzer versichert, dass die von ihm angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen. Der Nutzer trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingestellten Inhalte nicht gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen. Verboten ist insbesondere die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Inhalte, wenn keine Berechtigung zur Nutzung vorliegt oder die Veröffentlichung falscher Tatsachenbehauptungen.

6.2 Die auf TAKE-E-BACK eingestellten Inhalte sind ausschließlich dem jeweiligen Nutzer zuzuordnen. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Inhalte übernimmt der Betreiber nicht. Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, den Wahrheitsgehalt von Inhalten kritisch zu prüfen.

6.3 Nutzer haften grundsätzlich für alle Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Zugangs vorgenommen werden, soweit sie dies zu vertreten haben.

6.4 Der Nutzer ist verpflichtet, TAKE-E-BACK nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die die Verfügbarkeit des Portals nachteilig beeinflusst (z. B. Upload zu großer Dateien, Spam). Der Betreiber behält sich vor, die Datenmenge für Uploads zu beschränken, um die Verfügbarkeit des Portals zu gewährleisten. Auf eine Beschränkung von Daten-Uploads wird der Betreiber ggf. im Rahmen der Leistungsbeschreibung hinweisen.

6.5 Der Nutzer erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die in seinen Einträgen verwendeten Inhalte zu nutzen. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass durch seine Einträge keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte sowie Rechte wettbewerbsrechtlicher Natur.

6.6 Für die Geheimhaltung der Zugangsdaten ist der Nutzer verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass sie Dritten nicht zugänglich sind. Der Nutzer hat den Betreiber umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Zugang von Dritten genutzt wird oder wurde.

7. Rechte des Betreibers

7.1 Verstößt der Nutzer gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen diese Nutzungsbedingungen oder liegen dem Betreiber konkrete Anhaltpunkte hierfür vor, ist der Betreiber berechtigt ohne Vorankündigung und weitere Prüfung

  • damit zusammenhängende Einträge des Nutzers zu löschen,
  • Einträge im Rahmen des Bearbeitungsrechts gemäß Ziffer 9 zu ändern,
  • eine Abmahnung auszusprechen,
  • den Zugang des Nutzers vorübergehend oder dauerhaft zu sperren oder
  • sonstige erforderliche und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Welche Maßnahme der Betreiber ergreift, ist einzelfallabhängig und steht im billigen Ermessen des Betreibers.

7.2 Wird ein Nutzer gesperrt, darf er TAKE-E-BACK nicht mehr nutzen und auch nicht an anderer Stelle hierauf verweisen.

7.3 Der Betreiber behält sich ausdrücklich vor, wegen eines Verstoßes des Nutzers gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen diese Nutzungsbedingungen rechtliche Schritte einzuleiten.

8. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Betreiber

8.1 Der Betreiber räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Dauer des Nutzungsvertrages befristetes Recht ein, das vom Betreiber zur Verfügung gestellte Online-Portal und die darin enthaltene Anwendungssoftware im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen.

8.2 Ohne die schriftliche Zustimmung des Betreibers ist es dem Nutzer nicht gestattet, die ihm zur Verfügung gestellten Inhalte Dritten zugänglich zu machen. Der Nutzer trägt dafür Sorge, dass er Dritten keine Umgehungsmöglichkeit für den Zugang zu TAKE-E-BACK eröffnet.

8.3 Verletzt der Nutzer die getroffene Vereinbarung zu den Nutzungsrechten so schwerwiegend, dass dem Betreiber eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar ist, kann der Betreiber die Einräumung der Nutzungsrechte ohne vorherige Abmahnung außerordentlich fristlos kündigen und den Zugang zu TAKE-E-BACK umgehend dauerhaft sperren.

8.4 Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen bleiben unberührt.

9. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Nutzer

Der Betreiber ist berechtigt, von Nutzern zur Verfügung gestellte Inhalte und Informationen für TAKE-E-BACK zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen. Der Nutzer räumt dem Betreiber unentgeltlich nicht ausschließlich und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrages beschränkt die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere das Recht zur dauerhaften Vorhaltung und Speicherung und zur öffentlichen Zugänglichmachung, das Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht sowie das Bearbeitungs- und Verbreitungsrecht ein und sichert zu, zu dieser Nutzungsrechtseinräumung berechtigt zu sein.

10. Vergütung

Die Nutzung von TAKE-E-BACK ist für Kunden kostenfrei, für Rücknahmestellen und Entsorger kostenpflichtig. Die Höhe der Vergütung sowie die einzelnen Zahlungsmodalitäten werden zwischen den Parteien individuell vereinbart.

11. Haftungsfreistellung

Der Nutzer stellt den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte dem Betreiber gegenüber wegen Verletzung ihrer Rechte aufgrund vom Nutzer eingestellter Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung von TAKE-E-BACK geltend machen. Der Nutzer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in angemessener Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Nutzer nicht zu vertreten ist. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Betreiber im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

12. Haftung des Betreibers

Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer ggf. im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mit einem anderen Nutzer entstehen, welches über TAKE-E-BACK vermittelt wurde. Im Übrigen haftet der Betreiber dem Nutzer aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

12.1 Der Betreiber haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.2 Verletzt der Betreiber fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Betreiber nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

12.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Betreibers ausgeschlossen.

12.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Betreibers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

13. Laufzeit, Kündigung

13.1 Mit Kunden kommt ein Nutzungsvertrag jeweils mit dem lesenden Zugriff des Nutzers auf TAKE-E-BACK zustande, der mit Verlassen des Online-Portals automatisch endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

13.2 Für Rücknahmestellen und Entsorger gelten die im Vertrag zur gesetzeskonformen Rücknahme von Elektroaltgeräten durch Onlinehändler, Händler oder Handwerker, welche auch online vertreiben oder Entsorgern und anderen freiwillig zurücknehmenden Teilnehmern schriftlich geregelten Laufzeiten und Kündigungsfristen, an die die Nutzung des Online-Portals gekoppelt ist. Endet der Vertrag zur gesetzeskonformen Rücknahme von Elektroaltgeräten, so endet auch das Nutzungsrecht am Online-Portal..

13.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Ein wichtiger Grund ist insbesondere:

  • ein erheblicher Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt oder wiederholt begangen wird und die Fortführung des Vertragsverhältnisses unmöglich oder unzumutbar macht;
  • die Löschung einer der Parteien im Handelsregister;
  • die erneute Nutzung während einer noch laufenden Sperrung gemäß Ziffer 7.1.

13.4 Kündigungen haben schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.

14. Änderung der Nutzungsbedingungen

14.1 Der Betreiber behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Nutzer nicht zumutbar. Der Betreiber wird den Nutzer über Änderungen der Nutzungsbedingungen rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als vom Nutzer angenommen. Der Betreiber wird den Nutzer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Nutzer den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort.

14.2 Der Betreiber behält sich darüber hinaus vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern,

  • soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
  • soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
  • soweit er zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den Nutzungsbedingungen bedürfen, es sei denn, dass bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist; oder
  • wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Nutzer.

14.3 Das Kündigungsrecht des Nutzers gemäß Ziffer 13 bleibt hiervon unberührt.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.2 Handelt der Nutzer als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Betreibers. Hat der Nutzer seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Betreibers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Nutzers zugerechnet werden können. Der Betreiber ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Nutzers anzurufen.

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